Montag, 21. Dezember 2009

Gnade, nicht Recht

Entgegen der Ankündigung meiner Gebieterin, dass ich erst wieder einen Orgasmus haben dürfe wenn die bestellten Kleidungsstücke für Sie eingetroffen sind, erhielt ich nach Ihrer Rückkehr von Ihrem Date am Sonntag Morgen dann doch noch die Erlaubnis zu kommen. Als Sie nach Hause kam durfte ich Sie zunächst ausgiebig mit meiner Zunge bedienen, was nach zwei Wochen ohne Orgasmus für mich ein heftiges Gefühl der Enge in meinem Keuschheitsgürtel auslöste.

Gnädiger Weise schloss Sie mich anschließend auf, und schon die kleinsten Berührungen von Ihr genoss ich als wenn es das erste mal gewesen wäre, dass diese wunderbare Frau meinen Schwanz anfasst. Vor Erregung wand ich mich, als Sie mir erklärte, dass ich kein Anrecht auf einen Orgasmus habe, Sie mir aber trotzdem zugestehen wolle Abzuspritzen - allerdings nur unter der Bedingung, dass ich mein Sperma anschließend wieder auflecke.

Tatsächlich hatte ich in dieser Situation keine wirkliche freie Wahl, da mein Schwanz für mich die Entscheidung traf. Noch bevor ich über diese Bedingung nachdenken und Ihr eine Antwort geben konnte, entlud sich meine Erregung in einem Orgasmus. Und meine Gebieterin lachte nur verächtlich, als ich anschließend mein eigenes Sperma aufleckte und herunterschluckte...

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