Donnerstag, 28. Juli 2016

Sklavenregeln II

Seit nun gut 20 Monaten werde ich von meiner Gebieterin zu Ihrem persönlichen Sklaven ausgebildet. Über diese Zeitspanne ist nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen uns gewachsen, sondern auch der Umfang der Verhaltensregeln, denen ich Folge zu leisten habe. Mit dem heutigen Blogeintrag möchte ich versuchen, den derzeit gültigen Regelkatalog einmal schriftlich festzuhalten. Nicht etwa, da hieraus ein formalisierter "Sklavenvertrag" oder ähnliches entstehen soll - was meiner Meinung nach auch seltsam wäre, da das Wort der Herrin Gesetz sein sollte, und nicht etwa das, was in einem ohnehin nicht rechtsgültigen Vertrag steht. Festhalten will ich die Verhaltensregeln unter denen ich lebe vor allem, da ich glaube dass sich in ihnen das gegenwärtige Verhältnis zu meiner Königin widerspiegelt.

  1. Der Diener hat kein Recht auf ein selbstbestimmtes Sexleben
    Während die Herrin selbstverständlich vollkommen frei im Ausleben ihrer Lust ist, hat sich der Sklave mit dem zu begnügen, was ihm von seiner Herrin zugestanden wird. Der Diener hat kein Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität. Alleine der Herrin obliegt es, ob ihr Diener Lust empfinden oder gar zum Orgasmus kommen darf. Ein Diener bettelt seine Gebiertin niemals an, sondern ist bei längeren Phasen ohne Abspritzerlaubnis dankbar für die angemessene Erziehung. Falls die Herrin es für angemessen hält, hat der Diener auf ihre Anweisung hin einen Keuschheitsgürtel zu tragen.
  2. Der Diener wird gemäß den Wünschen der Herrin verwendet
    Die Herrin verwendet und erzieht ihren Diener nach ihren Vorstellungen. Bei Bedarf dient er seiner Herrin als Putzsklave. Nachlässigkeiten in der Ausführung werden von der Herrin nach ihrem Gusto mit Reitgerte oder Keuschhaltung bestraft.
  3. Angemessene Ansprache der Herrin
    Die Herrin wird mit "meine hochverehrte Gebieterin" angesprochen. Alternativ ist "meine Königin" sowie "meine Mistress" gerne gehört.
  4. Positionierungen
    Der angemessene Platz des Dieners ist zu Füßen der Herrin. Er darf ihre Füße berühren, insbesondere massieren. Berührungen an anderen Körperstellen, insbesondere oberhalb der Knie, bedürfen einer expliziten Erlaubnis. Die Herrin bestimmt darüber, wann der Diener nach verrichteten Putzdiensten in Ihrem Domizil wieder zu gehen hat. In der Wohnung des Dieners wird ein ausreichend großer Käfig vorgehalten, in welchem er nach Gutdünken der Herrin weggeschossen wird, wenn es ihr beliebt.
  5. Keine sexuellen Ansprüche stellen
    Dem Diener ist es verboten, seine erotischen Empfindungen oder gar Wünsche in Bezug auf seine Herrin zu äußern. Derartige Selbstbekundungen des Dieners erfordern die vorherige Erlaubnis der Herrin, denn die Herrin kennt genügend richtige Männer, die ihr Komplimente machen und sie verehren.
    Der Diener ist für den Kauf von Dessous und erotischer Unterwäsche für die Herrin zuständig. Nach Ermessen der Herrin hat der Diener die Wäsche der Herrin zu reinigen.

..Regeln sind natürlich veränderlich, und gemäß Ihren Vorstellungen wird meine Königin diese vermutlich auch zukünftig weiterentwickeln, anpassen oder auch verschärfen.

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