Donnerstag, 28. Juli 2016

Sklavenregeln II

Seit nun gut 20 Monaten werde ich von meiner Gebieterin zu Ihrem persönlichen Sklaven ausgebildet. Über diese Zeitspanne ist nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen uns gewachsen, sondern auch der Umfang der Verhaltensregeln, denen ich Folge zu leisten habe. Mit dem heutigen Blogeintrag möchte ich versuchen, den derzeit gültigen Regelkatalog einmal schriftlich festzuhalten. Nicht etwa, da hieraus ein formalisierter "Sklavenvertrag" oder ähnliches entstehen soll - was meiner Meinung nach auch seltsam wäre, da das Wort der Herrin Gesetz sein sollte, und nicht etwa das, was in einem ohnehin nicht rechtsgültigen Vertrag steht. Festhalten will ich die Verhaltensregeln unter denen ich lebe vor allem, da ich glaube dass sich in ihnen das gegenwärtige Verhältnis zu meiner Königin widerspiegelt.

  1. Der Sklave hat kein Recht auf ein selbstbestimmtes Sexleben.
    Die vermutlich weitgehendste Regel ist zugleich die grundlegendste. Während die Herrin selbstverständlich vollkommen frei im Ausleben ihrer Lust ist, hat sich der Sklave mit dem zu begnügen, was ihm von seiner Herrin zugestanden wird. Der Sklave hat keinerlei selbstbestimmte sexuelle Kontakte zu anderen Frauen und dient keiner anderen Dame außer seiner Königin. Alleine der Herrin obliegt es, dem Sklaven einen Orgasmus zuzugestehen. Der Sklave bettelt die Herrin nicht an, sondern ist bei längeren Phasen ohne Abspritzerlaubnis dankbar für ihre strenge Erziehung. Falls die Herrin es für angemessen hält, hat der Sklave auf ihre Anweisung hin einen Keuschheitsgürtel zu tragen.
  2. Der Sklave wird gemäß den Wünschen der Herrin verwendet.
    Die Herrin verwendet und erzieht den Sklaven nach ihren Vorstellungen. Bei Bedarf dient er seiner Herrin als Putzsklave. Während seines Dienstes hat der Sklave geeignete Dienstkleidung gemäß den Wünschen der Herrin zu tragen. Bodennahe Tätigkeiten wie das Wischen des Fußbodens oder die Reinigung der Toilette werden vom Sklaven auf allen Vieren ausgeführt, soweit die Herrin nicht explizit eine davon abweichende Anweisung gibt. Auch ist der Sklave für die Beschaffung und Pflege der Stiefel seiner Herrin zuständig. Darüber hinaus bestimmt die Herrin, welche Dienste der Sklave zu verrichten hat.
    Nachlässigkeiten in der Ausführung dieser Tätigkeiten werden von der Herrin konsequent mit der Reitgerte oder Keuschhaltung bestraft, um den Sklaven zu einem möglichst perfekten Diener auszubilden.
  3. Der Sklave spricht seine Herrin mit "meine hochverehrte Gebieterin" an.
    Der Sklave hat seine Herrin zu siezen. Die in der Regel vom Sklaven zu verwendende Anrede für seine Herrin lautet "meine hochverehrte Gebieterin". Alternativ ist "meine Königin" gerne gehört. Abweichungen hiervon ahndet die Herrin willkürlich nach ihrem Ermessen.
  4. Die Herrin alleine weist dem Sklaven seinen Platz zu.
    Der angemessene Platz des Sklaven ist zu Füßen seiner Herrin. Der Sklave darf ihre Füße massieren. Berührungen an anderen Körperstellen, insbesondere oberhalb der Knie, bedürfen einer expliziten Erlaubnis. Der Sklave kann sich glücklich schätzen, wenn er seine Devotion durch das Küssen des anbetungswürdigen Pos seiner Herrin zum Ausdruck bringen darf.
    Die Herrin bestimmt darüber, wann der Sklave nach verrichteten Putzdiensten in Ihrem Domizil wieder zu gehen hat. In der Wohnung des Sklaven wird ein kleiner Käfig vorgehalten, in welchem die Herrin den Sklaven nach Gutdünken wegschließen kann, während sie bei ihm weilt. So hat sie in jedem Fall auch in der Wohnung des Sklaven ihre Ruhe.
  5. Der Sklave wird zum hörigen Cuckold abgerichtet.
    Dem Sklaven ist es verboten, seine erotischen Empfindungen oder gar Wünsche in Bezug auf seine Herrin zu äußern. Derartige Selbstbekundungen des Sklaven erfordern die vorherige Erlaubnis der Herrin, denn die Herrin kennt genügend richtige Männer, die ihr Komplimente machen und sie verehren.
    Der Sklave ist für den Kauf von Dessous und erotischer Unterwäsche für die Herrin zuständig. Nach einem Date mit einem richtigen Mann kann der Sklave sich glücklich schätzen, wenn er anschließend die getragenen Dessous, Strümpfe oder sonstige Wäsche der Herrin zur Reinigung überlassen bekommt. Der Sklave darf dann an der getragenen Unterwäsche seiner Gebieterin riechen. Nach Ermessen der Herrin hat der Sklave für diese Gunst eine Leihgebühr zu entrichten. Die Herrin kann jederzeit zu ihrem Amüsement Fotos oder Videos vom Sklaven einfordern, auf denen er in erniedrigenden Situationen zu sehen ist. 

Diese fünf Regeln scheinen mir diejenigen zu sein, die das Verhältnis zu meiner hochverehrten Gebieterin strukturieren. Regeln sind natürlich veränderlich, und gemäß Ihren Vorstellungen wird meine Königin diese vermutlich auch zukünftig weiterentwickeln, anpassen oder auch verschärfen.

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