Montag, 4. April 2016

Sehnsucht, Faszination und auferlegte Keuschheit

Sehnsüchtig sitze ich nun an diesem späten Sonntagabend hier, und denke an das wundervolle Wochenende mit meiner Gebieterin zurück, das nun leider schon viel zu schnell vorbei gegangen ist. Die zwei Tage, an denen ich die Ehre hatte meine Gebieterin begleiten zu dürfen, umfassten einerseits gemeinsame Freizeitgestaltungen wie ein Besuch im Hamburger Zoo oder Essengehen im Restaurant, bei denen das uns eigene Machtgefälle nach Außen nicht sichtbar ist. Hinzu kamen freundschaftliche Situationen bei Gesprächen an meinem Esstisch, die aber andererseits immer wieder in ein Herrscherin-Beherrschter-Verhältnis übergleiten konnten - ausgelöst mal durch eine all zu flapsig dahergesagte Äußerung meinerseits, oder einfach einen wie beiläufig geäußerten Wunsch oder Befehl meiner Gebieterin.

Nachdem ich meiner Herrin bis Samstag Abend unverschlossen Gesellschaft leisten durfte, musste ich mich sodann selbst im Keuschheitsgürtel verschließen und meiner Gebierterin die Schlüssel übergeben. Etwas zu meiner Verwunderung schien Sie mir zu vertrauen, jedenfalls überprüfte Sie den Verschluss nicht explizit. Selbstverständlich würde ich es niemals wagen, meine Gebieterin derart zu hintergehen; aber spätestens als Sie mir erlaubte, Ihr die Füße nach unserem ausgiebigen Zoospaziergang zu massieren, musste ich mir ohnehin eingestehen, dass es für einen hörigen Diener wie mich wohl unpassend wäre, in dieser Situation unverschlossen zu sein. Denn im Keuschheitsgürtel verschlossen ist gewährleistet, dass meine Aufmerksamkeit ausschließlich auf die Verwahrerin der Schlüssel zu meiner Lust konzentriert bleibt.

Vielleicht wäre es sogar angemessen, meiner Gebieterin grundsätzlich nicht mehr unverschlossen unter die Augen zu treten und Ihr als allererstes die Schlüssel zu überreichen sobald ich Sie angemessen begrüßt habe. Schließlich ist ja auch unser Machtverhältnis irgendwie allgegenwärtig - wenn auch in den verschiedenen Situationen unterschiedlich stark bemerkbar. Solche Überlegungen obligen jedoch nicht mir, sondern alleine meiner Gebieterin. Ebenso wie die Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls wann mir einmal ein Orgasmus zugestanden wird.

Hatte mir meine Gebieterin in Ihrer Großzügigkeit zunächst einen berührungslosen Sklavenorgasmus am Montag sowie bei gutem Betragen einen weiteren Orgasmus in den Folgetagen in Aussicht gestellt, hat Sie sich umentschieden und mir bis zum Mittwoch Keuschheit verordnet - erst dann darf ich mir einen - wenngleich ruinierten - Orgasmus verschaffen. Mir steht kein Urteil darüber zu, ob Sie sich willkürlich für ein eher drakonisches Reglement umentschieden hat, oder es sich bei der zuvor weniger strengen Zusage um einen Versprecher handelte. Ich vermute allerdings stark, dass meine kommenden Nächte voller sehnsüchtiger Gedanken an meine faszinierende Gebieterin sein werden... bei meiner wundervollen Göttin, der ich die Füße massieren, die Wohnung putzen und die Stiefel reinigen darf. Diese anbetungswürdige Frau, die Vergnügen an Ihrer Herrschaft über mich hat.

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